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Anfrage: Telephontarife für Hörbehinderte

Geschäftsnummer:

92.3441

Eingereicht von:

Rebeaud Laurent

Einreichungsdatum:

09.10.1992

Stand der Beratung:

Erledigt

Zuständigkeit:

Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement

Schlagwörter:

Hörbehinderte; Hörbehinderten; Vermittlungsstelle; Telefon; Normal; Hörenden; Schweiz; Bundes; Vermittlungsstellen; Werden; Gespräch; Bundesrat; Finanziell; übermittelten; Wäre; Fünfbis; Zehnmal; Gespräche; Hindernisse; Gleichbehandlung; Ländern; Behinderten; Telefongespräche; Hörenden; Können; Befriedigt; Wirtschaft; Grundsätzen; Preiswert; Zuverlässig

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Eingereichter Text

Der Betrieb einer Vermittlungsstelle, die es Hörbehinderten erlaubt, sich untereinander oder mit normal Hörenden telefonisch zu verständigen, hat gezeigt, dass dafür unter den Hörbehinderten der Schweiz eine sehr grosse Nachfrage besteht. Die Zahl dieser Art von Telefongesprächen ist von 1988 bis 1991 von unter 1000 auf über 8000 pro Monat angestiegen. Verglichen mit Ländern, in denen dieser Dienst weiter ausgebaut ist, wie in Kanada und Schweden, liegt die potentielle Nachfrage in der Schweiz bei rund 30 000 Gesprächen pro Monat.

In der Schweiz stossen Hörbehinderte leider auf besonders grosse finanzielle Hindernisse. Obwohl die IV die Vermittlungsstellen finanziell unterstützt, ist das Telefon für die Hörbehinderten viel zu teuer. Dies liegt vor allem daran, dass die Gespräche über die Vermittlungsstelle doppelt geschaltet werden müssen und dass die mit Schreibtelefonen übermittelten Nachrichten fünf- bis zehnmal mehr Zeit brauchen als die mündlichen Mitteilungen. Die PTT berechnen die Telefonminute für Hörbehinderte zum gleichen Preis wie für die normal Hörenden. Dies bedeutet, dass für einen Hörbehinderten das gleiche Gespräch mindestens fünf- bis zehnmal teurer ist als für einen normal Hörenden.

Ziel der Behindertenpolitik der eidgenössischen und kantonalen Behörden ist es, für die Behinderten möglichst gleiche Lebensbedingungen zu schaffen wie für die Nichtbehinderten. So werden bauliche Hindernisse für Körperbehinderte überall beseitigt, wo es möglich ist, ohne deswegen die Betroffenen die dafür notwendigen Arbeiten bezahlen zu lassen.

Deshalb wäre es nur gerecht, wenn das Gemeinwesen die Mehrkosten für Telefongespräche von Hörbehinderten ebenfalls übernehmen würde. In zahlreichen zivilisierten Ländern ist diese Forderung erfüllt. Sie entspricht zudem dem Zweck des Fernmeldegesetzes, "das gewährleistet, dass die Fernmeldebedürfnisse von Bevölkerung und Wirtschaft in allen Landesteilen zuverlässig, preiswert und nach den gleichen Grundsätzen befriedigt werden können" (Art. 1).

Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Hält der Bundesrat die Situation der Benutzer der Vermittlungsstellen für zufriedenstellend?

2. Ist er der Ansicht, dass eine Gleichbehandlung von Hörbehinderten und normal Hörenden, bemessen nach der Zahl der übermittelten Nachrichten und nicht nach der Zeit, während der die Telefonlinien besetzt sind, für die Gemeinschaft finanziell untragbar wäre?

3. Welche zusätzliche Belastung müsste in der Schweiz pro Einwohner und Jahr bei einer solchen Gleichbehandlung in Kauf genommen werden?

4. Soll diese Gleichstellung über eine Abstufung der PTT-Gebühren oder über eine Abgeltung des Bundes an die PTT verwirklicht werden?

5. Was will der Bundesrat unternehmen, damit die Hörbehinderten die Vermittlungsstellen benützen können, ohne von den Kosten abgeschreckt zu werden? Welchen zeitlichen Rahmen sieht er dafür vor?

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Weitere Informationen


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